Informationen für private Haushalte
Altgeräteentsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät oder die Batterie am Ende der Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Getrennte Ausweisung der Herstellerkosten
Wir beteiligen uns an den Kosten für die Bewirtschaftung von Altbatterien. Informationen zu den aktuellen Kosten der Hersteller für die erweiterte Herstellerverantwortung finden Sie transparent unter folgendem Link: https://www.batterie-zurueck.de/de/bewirtschaftungvonaltbatterien/
Maßnahmen zur Abfallvermeidung (§ 18 BattG)
Maßnahmen der Abfallvermeidung haben grundsätzlich Vorrang vor der Entsorgung.
Prüfung: Bitte prüfen Sie vor der Entsorgung, ob das Altgerät oder der Akku repariert werden kann. Oftmals ist eine Reparatur wirtschaftlicher und umweltschonender als ein Neukauf.
Weitergabe: Funktionstüchtige Geräte können oft noch verkauft, verschenkt oder gespendet werden, um deren Lebensdauer zu verlängern.
Nutzung: Durch eine pflegliche Behandlung von Akkus (z. B. Vermeidung von Tiefentladung oder extremer Hitze/Kälte) können Sie deren Lebensdauer erheblich verlängern.
Sicherheitsanweisungen (insb. Lithium-Batterien)
Für die Rückgabe von Lithium-Batterien gelten besondere Sicherheitsregeln:
Abkleben: Kleben Sie bei Lithium-Akkus vor der Rückgabe die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Beschädigte Akkus: Beschädigte, aufgeblähte oder auslaufende Akkus dürfen nicht per Post versendet werden (Brandgefahr!), sondern müssen lokal beim Wertstoffhof entsorgt werden.
Entnahme: Entnehmen Sie Batterien, wenn möglich, zerstörungsfrei aus dem Altgerät.